Die Gefahrgutklasse 4.3 ist schon eine merkwürdige Klasse. Vielen Stoffen sieht man ihre Gefahr nicht an. Ohne nähere Kenntnisse vermutet man noch nicht einmal, dass sie gefährlich sein können. Deshalb zeige ich als Einstieg zunächst ein Video aus meinen Gefahrgutschulungen, damit Sie einen „Vorgeschmack“ von dieser Gefahrgutklasse bekommen – Spieldauer knapp 4 Minuten.
Gefahrgutklasse 4.3 – Calciumcarbid als Beispiel
Begriffsbestimmung
Der Begriff der Gefahrgutklasse 4.3 umfasst Stoffe, die bei Reaktion mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können, sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten.
Übersicht zur Gefahrgutklasse 4.3 - Haupt- und Zusatzgefahren
Hauptgefahr Gefahrgutklasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden |
Zusatzgefahr Gefahrgutklasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe Gefahrgutklasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe Gefahrgutklasse 6.1 - Giftige Stoffe Gefahrgutklasse 8 - Ätzende Stoffe |
GHS-Piktogramm GHS 02 |
Merke: Oftmals heftige Reaktion bei Berührung mit Wasser
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Unterteilung nach Gefährdungsgrad in Verpackungsgruppen: - I - heftige Reaktion* II - leichte Reaktion* III - langsame Reaktion* - * mit Wasser |
Beispiele:
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Besondere Maßnahmen im Schadensfall:
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Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
Mit Wasser reagierende feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend, die der UN-Nummer 3133 zugeordnet sind, sind zur Beförderung nicht zugelassen, es sei denn, sie entsprechen den Vorschriften der Klasse 1.
Besonderer Hinweis zu den Gefahrguttransporten und die Lagerung:
Achten Sie darauf, dass die Versandstücke nicht mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen können. Insbesondere dann, wenn es sich bei den Gefahrgutverpackungen um Kartons handelt. Kartons saugen Feuchtigkeit auf, welche dann in den Innenraum eindringt. Was dabei passieren kann, haben Sie oben im Video gesehen. Dabei müssen Sie auch die Zusatzgefahren im Sinn haben, denn diese werden unter Umständen ebenfalls freigesetzt.